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   VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781   

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VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781 (https://dejure.org/2019,44726)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28.11.2019 - RN 5 K 17.781 (https://dejure.org/2019,44726)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28. November 2019 - RN 5 K 17.781 (https://dejure.org/2019,44726)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Diese Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zeigen, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. dazu BayVGH vom 23.8.2015, Az. 22 ZB 15.1271 Rn. 12 und auch BayVGH vom 28.8.2013, Az. 22 ZB 13.1419 Rn. 19).

    Die Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung folgt aus den Umstand, dass der Kläger an seiner gewerblichen Tätigkeit trotz Unzuverlässigkeit festgehalten hat, wodurch er regelmäßig seinen Willen bekundet hat, sich auf jeden Fall gewerblich zu betätigen, BayVGH, Beschluss vom 28.8.2013- 22 ZB 13.1419.

  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Die Unzuverlässigkeit im Sinne des § 35 Abs. 7 a Gewerbeordnung ist nach denselben inhaltlichen Maßstäben wie bei Anwendung des § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung zu beurteilen (so Bundesverwaltungsgericht vom 19.12.1995-1 C 3/93,juris).

    Die Einleitung eines Untersagungsverfahrens gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung setzt voraus, dass auch gegen die Gesellschaft ein Gewerbeuntersagungsverfahren geführt wird; eine verfahrensmäßig Verbindung der beiden Verfahren ist aber nicht vorgesehen, insbesondere muss das Verfahren gegen den Geschäftsführer nicht gleichzeitig mit dem Verfahren gegen die Gesellschaft eingeleitet werden, so Bundesverwaltungsgericht vom 19.12.1995-1 C 3/93, juris.

  • OVG Sachsen, 27.02.2013 - 3 B 354/12

    Untersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH wegen Unzuverlässigkeit, Vorrang

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Danach können aus erheblichen Steuerschulden, der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie aus der in dem bisherigen Finanzgebaren zutage tretenden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden auf die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers selbst jedenfalls dann geschlossen werden, wenn dieser für die Situation des Gewerbetreibenden verantwortlich ist (so auch Sächsisches OVG vom 27.02.2013 -3 B 354/12-, juris Rn. 16 u. 17).

    Schließlich kann hierzu auch eine gewerberechtlich relevante Verhaltensweise, die zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt hat, berücksichtigt werden (so auch Sächsisches OVG vom 27.2.2013 -3 B 354/12-, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Maßgebend für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung ist aber die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG vom 15.4.2015 - 8 C 6/14, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271

    Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Diese Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zeigen, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. dazu BayVGH vom 23.8.2015, Az. 22 ZB 15.1271 Rn. 12 und auch BayVGH vom 28.8.2013, Az. 22 ZB 13.1419 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029

    Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne verstoßen kann (so BayVGH, Beschluss vom 4.6.2014 - 22 C 14.1029, juris Rn. 19. Die Voraussetzung eines solchen extremen Ausnahmefalls sind aber im Falle des Klägers nicht ersichtlich. Schließlich hat der Kläger noch gegen insolvenzrechtliche Vorschriften (Insolvenzverschleppung) verstoßen, das mit einer Geldstrafe geahndet wurde (rechtskräftig seit 6.11.2018).
  • VGH Bayern, 26.10.2015 - 22 ZB 15.2022

    Berufungszulassung, Unzuverlässigkeit, Steuererklärungspflicht,

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (so BayVGH vom 16.10.2015, Az. 22 ZB 15.2022 Rn. 12 und BayVGH vom 23.9.2019 - 22 CS 19.1447, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung ist immer der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155/90 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69

    Gewerberechtliche Untersagung des Betriebs eines Thermalfreibades -

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Gewerberechtlich unzuverlässig ist nach ständiger Rechtsprechung und Literatur, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird (BVerwG, U.v. 19.03.1970 - I C 6.69 - DVBl. 1971, 277; Pielow, Gewerbeordnung 2013, § 35 Rn. 19).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 5 K 17.781
    Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit erfordert kein Verschulden des Gewerbetreibenden (BVerwGE 24, 38).
  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

  • VGH Bayern, 17.01.2012 - 22 CS 11.1972

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • VGH Bayern, 07.06.2018 - 22 ZB 18.807

    Antrag auf Zulassung von Berufung - Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung gegen

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